Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung
OAW Florian Pötscher am 18. Dezember 2014 - 1661 Zugriffe
Entgegen anders lautenden Berichten in den Medien und bei der letzten Kommandanten-Dienstbesprechung kann eine Ausnahme der Feuerwehren aus der aktuellen Kennzeichnungs-Verordnung bis dato nicht verifiziert werden.
Bis zur endgültigen Feststellung empfiehlt daher das Landes-Feuerwehrkommando die Kennzeichnung der Ausgabe von Lebensmittel durch die Feuerwehr.
Unterlagen des Bundesministeriums für Gesundheit können unter nachstehenden Links heruntergeladen werden.
BMG-Leitlinie Allergeninformation
BMG-Empfehlung schriftliche Allergeninformation
Aktualisiert (18. Dezember 2014) - 1661 Zugriffe