Änderung Verkehrsregelung bei Veranstaltungen
OAW Florian Pötscher am 02. Mai 2013 - 1454 Zugriffe
Das Bezirks-Feuerwehrkommando hat mitgeteilt, dass die bisherige Vorgangsweise bei der Verkehrsregelung im Zuge von Veranstaltungen nicht mehr beibehalten werden kann.
Bei Veranstaltungen, wie z.B. Umzügen, Prozessionen, Leichenbegängnissen, etc. müssen von der Feuerwehr ab sofort - vor der Veranstaltung !!! - die mit der Verkehrsregelung beauftragten Kameradinnen und Kameraden namhaft gemacht werden.
Die genaue Vorgangsweise kann dem Schreiben der BH Perg entnommen werden und auch eine entsprechende Muster-Einsatzmeldung steht zur Verfügung.
Aktualisiert (02. Mai 2013) - 1454 Zugriffe